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VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.04.2020 – 20 K 6392/18

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.04.2020 – 20 K 6392/18

Kostenlose Kopien von Examensklausuren (nicht rechtskräftig).

Art. 15 Abs. 3 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 DSGVO begründen einen Anspruch einer Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gegen den Datenverarbeiter (sog. Verantwortlicher) auf Bereitsstellung unentgeltlicher Kopien der verarbeiteten Daten. Das VG Gelsenkirchen folgte hier der Argumentation des Klägers, dass seine Examensklausuren perosnenbezogene Daten seien und sprach ihm deshalb einen Anspruch auf kostenlose Kopien zu. Dabei ließ es offen, ob die DSGVO überhaupt unmittelbar anwendbar war, da ihre Regelungen nach dem hier einschlägigen § 5 Abs. 8 Satz 1 DSG NRW auf Datenverarbeitungen, die nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, jedenfalls entsprechend anzuwenden waren.

Urteil frei zugänglich