Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
VerfGH Thüringen, Beschluss vom 28.12.2020 – VerfGH 118/20

VerfGH Thüringen, Beschluss vom 28.12.2020 – VerfGH 118/20

Eilantrag gegen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot, nächtliche Ausgangsbeschränkung und "Böllerverbot" erfolglos.

Der VerfGH Thüringen hat mit Beschluss vom heutigen Tage einen Eilantrag der AFD-Fraktion für unbegründet erklärt, der auf die vorläufige Außervollzugsetzung folgender Regelungen gerichtet war:

  • Aussschank und Konsum von Alkohol im öffentichen Raum
  • nächtliche Ausgangsbeschränkung (Verbot des Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund von 22.00 - 06.00 Uhr)
  • "Böllerverbot" (Verbot des Verbrennens von Pyrotechnik im öffentlichen Raum an Silvester und Neujahr)

Beschluss frei zugänglich