Der VerfGH Thüringen hat mit Beschluss vom heutigen Tage einen Eilantrag der AFD-Fraktion für unbegründet erklärt, der auf die vorläufige Außervollzugsetzung folgender Regelungen gerichtet war:
- Aussschank und Konsum von Alkohol im öffentichen Raum
- nächtliche Ausgangsbeschränkung (Verbot des Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund von 22.00 - 06.00 Uhr)
- "Böllerverbot" (Verbot des Verbrennens von Pyrotechnik im öffentlichen Raum an Silvester und Neujahr)