Aus der Pressemitteilung:
Der VerfGH hält die vom Berliner Landesgesetzgeber vorgenommene Absenkung der Quren erforderlicher Unterstützungsunterschriften für die Zulassung von Kleinstparteien zur Landtagswahl auf 50% für verfassungswidrig. Angesichts der aktuellen pandemischen Lage, in der die Möglichkeit, wieder persönlich um Unterschriften zu werben, nicht zeitnah absehbar sei, sei eine Absenkung auf 20 - 30% erforderlich.