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OVG Saarlouis, Beschluss vom 09.03.2021 – 2 B 58/21

OVG Saarlouis, Beschluss vom 09.03.2021 – 2 B 58/21

Pflicht zum "Terminshopping" und 40-Quadratmeter-1-Kunde-Regel verletzen Händler in Grundrechten.

Aus der Pressemitteilung:

"Die Antragstellerin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen für IT-Technik auf 140 Quadratmetern. Der § 7 Abs. 3 Satz 7 VO-CP lässt insoweit den Zutritt nur nach vorheriger Terminvergabe und nur für einen Kunden sowie eine weitere Person aus dessen Hausstand pro 40 Quadratmeter zu. Bei den durch § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP privilegier­ten Geschäftslokalen, zu denen nunmehr auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte gehören, sieht der Verordnungsgeber dagegen nach dem § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP eine Flächenuntergrenze von lediglich 15 qm Verkaufsfläche pro Person als infektionsschutzrechtlich unbedenklich an."

Das OVG sieht in diesen Regelungen Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes, der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie.

Pressemitteilung 11/21