Redaktionelle Leitsätze:
- Die Haltung von Schweinen in einem allgemeinen Wohngebiet führt typischerweise zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen, die in Wohngebieten nicht üblich sind.
- Von Schweinen gehen ungefilterte Gerüche und Geräusche aus, die unmittelbar die Umgebung belasten. Auch sind diese anderer Art als sie von Hunden, Katzen, Kaninchen oder Vögeln ausgehen.
- Das Minischwein ist zwar im Gewicht wesentlich leichter als ein „normales“ Schwein, das über 300 kg wiegen kann. Dennoch erreichen Minischweine je nach Rasse 50 cm Schulterhöhe, werden bis zu einem Meter lang und können ausgewachsen zwischen 65 kg und 150 Kilo wiegen. Damit erreichten die sog. Minischweine ein höheres Gewicht als Hängebauchschweine, die im Allgemeinen bis zu 70 kg schwer würden.
- Ebenso sind bei der Haltung von Minischweinen neben den Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auch tierseuchenrechtliche Vorgaben zu beachten.
- Daraus folgt, dass bauplanungsrechtlich keine unterschiedliche Behandlung zwischen üblichen Hausschweinen, Hängebauchschweinen und Minischweinen erfolge.