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OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2019 – 11 LC 148/15

OVG Lüneburg, Urteil vom 18.10.2019 – 11 LC 148/15

Zu den Voraussetzungen der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Bekämpfung von Fußball-Hooligans.

Amtlicher Leitsatz:

Die Übersendung einer Verfahrensbeschreibung für eine Datei, in der personenbezogene Daten zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben verarbeitet werden, an den Landesbeauftragten für den Datenschutz ist formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Speicherung personenbezogener Daten.

Urteil frei zugänglich