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OVG Lüneburg, Urteil vom 03.09.2019 – 10 LC 231/18

OVG Lüneburg, Urteil vom 03.09.2019 – 10 LC 231/18

Oberbürgermeister einer großen selbständigen Stadt kann nicht zugleich Abgeordneter im Kreistag sein.

Amtlicher Leitsatz:

Ein Oberbürgermeister einer großen selbständigen Stadt fällt unter den Anwendungsbereich des § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 NKomVG. 2. Die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 50 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NKomVG normierte Unvereinbarkeitsregelung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

Urteil frei zugänglich