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OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.03.2020 – 12 ME 48/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.03.2020 – 12 ME 48/20

Zur Fahrtenbuchanordnung.

Amtliche Leitsätze:

1. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erledigt sich grundsätzlich mit Ablauf des letzten Tages, für das es zu führen ist.

2. Zur Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung bezogen auf einen LKW, der mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Fahrzeughalters nicht angenommen werden kann, er werde an der Aufklärung zukünftiger Verkehrsverstöße von sich aus hinreichend mitwirken. 

Beschluss frei zugänglich