Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.09.2019 – 12 ME 141/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.09.2019 – 12 ME 141/19

Entzug der Fahrerlaubnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Aus der Nichtbefolgung einer Gutachtenanordung der Fahrerlaubnisbehörde, in der ausschließlich nicht einschlägige Ermächtigungsgrundlagen angeführt werden, kann in aller Regel nicht auf die mangelnde Fahreignung des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers geschlossen werden. 

Beschluss frei zugänglich