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OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.04.2020 – 1 PA 35/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.04.2020 – 1 PA 35/20

Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Anfertigung von Fotos.

Amtlicher Leitsatz:

§ 79 Abs. 1 NBauO ermächtigt die Bauaufsichtsbehörde, die Duldung der Anfertigung von Lichtbildern anlässlich einer bauaufsichtlichen Überprüfung anzuordnen. 

Beschluss frei zugänglich