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OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2020 – 12 ME 4/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2020 – 12 ME 4/20

Lärmende Kunden eines Kiosks sind "Betriebslärm".

Amtlicher Leitsatz:

Verursachen die Kunden eines an einer als "Partymeile" bekannten Straße gelegenen Kiosks nächtlichen Lärm wie Gäste einer Außengastronomie, so ist dieser Lärm dem Kiosk immissionsschutzrechtlich als Betriebslärm zuzurechnen.

Beschluss frei zugänglich