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OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.07.2020 – 13 MN 261/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.07.2020 – 13 MN 261/20

Abstandsregelung für touristische Kutschfahrten während der Corona-Pandemie.

Leitsatz:

§ 12 Abs. 3 Satz 2 der (6.) Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 - Niedersächsische Corona-Verordnung - vom 10. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 226) kann außer Vollzug gesetzt werden, soweit sie gegen das Gleichheitsgebot verstößt, und dadurch Adressaten unverhältnismäßig eingeschränkt werden. 

Beschluss frei zugänglich: