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OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2020 – 13 MN 82/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2020 – 13 MN 82/20

Kein Aussetzen der Schließungsverfügung für Verkaufsstellen des Einzelhandels.

Leitsatz:

Das öffentliche Interesse an dem Vollzug der Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffend die Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels überwiegt derart dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers, dass ein Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht geboten erscheint.

Beschluss frei zugänglich