Amtlicher Leitsatz:
Eine Hundepension und Hundeschule mit maximal 40 Hunden ist im Dorfgebiet als sonstiger Gewerbebetrieb gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO zulässig.
Hundepension/Hundeschule mit max. 40 Hunden als sonstiger Gewerbebetrieb im Dorfgebiet zulässig.
Amtlicher Leitsatz:
Eine Hundepension und Hundeschule mit maximal 40 Hunden ist im Dorfgebiet als sonstiger Gewerbebetrieb gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO zulässig.