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OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.09.2020 – 1 ME 133/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.09.2020 – 1 ME 133/19

Hundepension/Hundeschule mit max. 40 Hunden als sonstiger Gewerbebetrieb im Dorfgebiet zulässig.

Amtlicher Leitsatz:

Eine Hundepension und Hundeschule mit maximal 40 Hunden ist im Dorfgebiet als sonstiger Gewerbebetrieb gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO zulässig.

Beschluss frei zugänglich