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OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.08.2019 – 12 MS 34/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.08.2019 – 12 MS 34/19

Immissionsschutzrecht: Behandlung und Lagerung von Abfällen aus Erdgasförderung auf Betriebsgelände des Förderbetriebs.

Amtliche Leitsätze:

1. Zu den Anforderungen an eine Abfallentsorgungsanlage i. S. d. § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau und an ein Vorhaben i. S. d. § 2 Abs. 2 UVPG a. F..

2. Zur Abgrenzung der Regelungskompetenzen der Immissionsschutz- und der Bergbehörde bei der Genehmigung für die Behandlung und Lagerung von Abfällen auf dem Betriebsgelände eines Erdgasförderbetriebs.

3. Zum Koordinierungsgebot nach § 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG insoweit. 4. Zum fehlenden materiellen Vollzugsinteresse bei einer aufschiebend bedingt erteilten Genehmigung. 5. Zur notwendigen Beteiligung des Trägers des Brandschutzes bei der Genehmigung der o.a. Anlage als Störfallbetrieb.

Beschluss frei zugänglich