Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.03.2020 – 10 LA 416/18

OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.03.2020 – 10 LA 416/18

Nutzung einer Grabstelle.

Amtliche Leitsätze:

1. Unter der Geltung einer früheren Friedhofsordnung begründete Rechte (hier: Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der Nutzungszeit) sind nicht unabänderlich. Sie können vom öffentlichen Friedhofsträger kraft seiner Anstaltsautonomie im Rahmen des Anstaltszwecks geändert und eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.1974 – VII C 73.72 –, juris Rn. 15).

2. Auch die Abschaffung einer Verlängerungsmöglichkeit der Nutzungsdauer ist von der Anstaltsautonomie gedeckt, wenn die Abschaffung der Gemeinde eine Entscheidung ohne faktische Zwänge ermöglichen soll, ob sie die von ihr betriebene öffentliche Einrichtung des Friedhofes teilweise außer Dienst stellen will, um die dadurch frei werdende Fläche anderweitig – auch außerhalb des ursprünglichen Anstaltszwecks – zu nutzen. 

Beschluss frei zugänglich