Amtliche Leitsätze:
1. Antragsänderungen sind im Beschwerdeverfahren betreffend die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht zulässig.
2. Nach dem Austritt eines Mitgliedstaats aus der Europäischen Union ist der Parallelhandel mit in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zulässig.