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OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.04.2020 – 1 LA 114/18

OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.04.2020 – 1 LA 114/18

Beeinträchtigung eines Denkmals durch veränderten städtebaulichen Eindruck.

Amtlicher Leitsatz:

Die Beeinträchtigung eines Denkmals im Sinne von § 8 Satz 1 NDSchG liegt vor, wenn der nach der historischen Konzeption gewünschte städtebauliche Eindruck durch das hinzutretende Vorhaben gestört wird. 

Beschluss frei zugänglich