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OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.08.2019 – 12 ME 76/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.08.2019 – 12 ME 76/19

Nachbareilantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Hähnchenmastanlage.

Amtliche Leitsätze:

1. Zur (kleinen) Irrelevanz einer Geruchszusatzbelastung nach der GIRL.

2. Der öffentliche Belang des Schutzes eines Ökosystems sowie die - Biotope oder geschützte Landschaftsteile betreffenden - Regelungen des BNatSchG bzw. NNatSchG vermitteln für sich genommen dem Eigentümer einer unter Schutz gestellten Fläche keinen Drittschutz.

Beschluss frei zugänglich