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OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2019 – 1 MN 146/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2019 – 1 MN 146/19

Hängebeschluss im Normenkontrolleilverfahren.

Amtlicher Leitsatz:

Der Erlass eines sog. "Hängebeschlusses" im Normenkontrolleilverfahren gegen einen Bebauungsplan kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Eintritt der planbedingten Nachteile durch Eilanträge gegen auf seiner Grundlage erteilte Baugenehmigungen voraussichtlich wird verhindert werden können.

Beschluss frei zugänglich