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OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.09.2020 – 2 ME 349/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.09.2020 – 2 ME 349/20

Studierende müssen trotz Corona-Pandemie an Präsenzprüfungen teilnehmen.

Amtliche Leitsätze:

1. Ob eine schriftliche Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums im Grundsatz als Online-Prüfung oder als Präsenzprüfung angeboten wird, obliegt - im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben - auch in Zeiten der Corona-Pandemie dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfer.

2. Dass der Antragsteller als Raucher nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zu einer sogen. Risikogruppe gehört, begründet angesichts der derzeitigen überschaubaren Infektionszahlen in Norddeutschland und der für die Präsenzprüfung getroffenen Schutzvorkehrungen keinen individuellen Anspruch auf Durchführung einer Online-Prüfung.

Beschluss frei zugänglich