Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OVG Lüneburg, Bechluss vom 09.11.2020 – 2 ME 426/20

OVG Lüneburg, Bechluss vom 09.11.2020 – 2 ME 426/20

AStA darf sich kritisch mit von Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen eines Hochschulmiarbeiters auseinandersetzen.

Leitsatz der Redaktion:

Dass verschwörungstheoretische Aüßerungen eines Hochschulmitarbeiters von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, bedeutet nicht, dass sie einer kritischen Betrachtung und öffentlichen Thematisierung durch studentische Gremien entzogen sind.

Beschluss frei zugänglich