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OVG Berlin, Beschluss vom 28.12.2020 – OVG 11 S 134.20 u.a.

OVG Berlin, Beschluss vom 28.12.2020 – OVG 11 S 134.20 u.a.

Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk rechtmäßig.

Aus der Pressemitteeilung:

Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) im Jahr 2020 auch in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember nicht an Verbraucher überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen (...).

Die hiergegen eingelegten Beschwerden der Antragsteller blieben ohne Erfolg.

Pressemitteilung vom 28.12.2020