Redaktionelle Leitsätze:
- Die Aufschrift des "Gedenksteins" fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. In diesen Schutzbereich fällt auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern, wie das hier der Fall ist.
- Die Äußerungen sind zwar abwertend, beziehen sich aber als (polemische) Äußerungen auf den politischen Meinungskampf. Nicht im Vordergrund steht somit die persönliche Herabsetzung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung.