Redaktionelle Leitsätze:
- Wegen des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs beim Kauf müsse der Käufer mit einem Verschleiß rechnen, wenn dieser bei einer bestimmten Laufleistung nicht ungewöhnlich ist.
- Den Verkäufer treffe auch bei nicht sichtbar eingetretenen Verschleißerscheinungen keine Pflicht, auf natürliche Alterserscheinungen und begrenzte Haltbarkeiten von Einzelteilen hinzuweisen.
Pressemitteilung frei zugänglich.