Amtlicher Leitsatz:
Der zu den Fällen des „Containerns“ in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass die Wertlosigkeit einer Sache als solche Dritten nicht das Recht zur Wegnahme gewährt, gilt auch für das (leicht verderbliche) Transportgut eines verunfallten Lastkraftwagens.
Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung finden Sie auf examensgerecht.