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OLG Oldenburg, Urteil vom 09.09.2019 – 2 Ss (Owi) 233/19

OLG Oldenburg, Urteil vom 09.09.2019 – 2 Ss (Owi) 233/19

Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar.

Amtlicher Leitsatz:

Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, sind weiterhin grundsätzlich verwertbar. Der Senat setzt sich damit in Gegensatz zu einem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichts des Saarlandes.

Pressemitteilung Nr. 35/19