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OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 – 3 W 96/23

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023 – 3 W 96/23

Ein Notizzettel einer Brauerei, auf dem üblicherweise Bestellungen in der Gastronomie notiert werden, kann ein wirksames Testament darstellen.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Der Testierwille ist das Abgrenzungsmerkmal zu sonstigen Schriftstücken, die keine letztwillige Verfügung darstellen sollen. Bezüglich des genannten Testierwillen dürfen keine Zweifel bestehen.
  2. Der Umstand, dass sich das Schriftstück auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, spricht nicht dafür, dass es sich nur um einen Entwurf bzw. um keine verbindliche letztwillige Verfügung handelt. 
  3. Ein Notizzettel einer Brauerei, auf dem üblicherweise Bestellungen in der Gastronomie notiert werden, mit dem Satz vom Erblasser eigenhändig ge- und unterschriebenen Satz „… kriegt alles“ ist demnach ein wirksames Testament.
  4. Es reicht aus, wenn das zu entscheidende Gericht keine „vernünftigen Zweifel“ an der Echtheit des Testaments hat.

Beschluss frei zugänglich.