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OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020 – 17 U 296/19

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020 – 17 U 296/19

Kein Schadensersatz wegen von Kraftfahrtbundesamt freigegebenen Softwareupdates.

Aus der Pressemitteilung:

Die Klägerin hatte am 2. Februar 2018 einen gebrauchten Audi A5 2.0 TDI Sportback DPF gekauft, nachdem das vom KBA freigegebene Software-Update bereits aufgespielt worden war. Sie verlangt von der Volkswagen AG u. a. die Rückzahlung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Sie behauptet, die Verkäuferin habe ihr versichert, dass das Fahrzeug nicht von der „Schummelsoftware“ betroffen sei. Im Übrigen führe das Update in vielen Fällen zu Schäden und enthalte wiederum illegale Abschalteinrichtungen, zum Beispiel ein sog. Thermofenster (...).

Soweit die Klägerin sich auf die Installation eines ihrer Ansicht nach unzulässigen sog. „Thermofensters“ beruft, das dazu führt, dass die Abgasreinigung nur bei gewissen Außentemperaturen optimal erfolgt, fehlt es jedenfalls an dem erforderlichen sittenwidrigen vorsätzlichen Verhalten der Beklagten. Denn zum einen wurde dieses „Thermofenster“ unstreitig gegenüber dem KBA offengelegt, von diesem geprüft und zugelassen, und zum anderen wird es jedenfalls in Teilen der Fachkreise zum Bauteilschutz für zulässig gehalten.

Pressemitteilung 20/20