OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2019 – 24 U 27/18

Blendwirkung von Dachpfannen bestimmt sich nach Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen.

Die Wesentlichkeit der Blendwirkung von Dachpfannen ist nicht schematisch, sondern nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

Urteil frei zugänglich