Redaktionelle Leitsätze:
- Reisende müssen sich in der Regel selbst über klimatische Bedingungen des Reiseziels informieren, weshalb der Reiseveranstalter grundsätzlich nicht für im Zielgebiet herrschende Wetterverhältnisse haftet.
- Auch trifft den Reiseveranstalter keine Aufklärungspflicht über die zu erwartenden Witterungsverhältnisse und Regenzeiten, da kein Wissensgefälle vorliegt. Es hat sich lediglich ein Umwelt- und Umfeldrisiko verwirklicht.