Amtlicher Leitsatz:
Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beachtenden Regelungen des Wertpapierübernahmegesetzes sind grundsätzlich nicht drittschützend. Der Konzernbetriebsrat der OSRAM Licht AG kann deshalb nicht aus eigenem Recht etwaige Verletzungen im Zusammenhang mit einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot durch die ams Offer GmbH geltend machen.