Aus der Pressemitteilung:
Das Oberlandesgerichts Dresden hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass für ein von staatlicher Schließungsanordnung aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen betroffenes Ladenlokal ein angepasster Mietzins zu zahlen ist.
Gegenteilig entschieden hat mit Urteil vom selben Tage das OLG Karlsruhe (7 U 109/20). Aus der Pressemitteilung:
Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im „Corona-Lockdown“ für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren.