OLG Celle, Urteil vom 19.02.2020 – 14 U 69/19

Haftung eines achtjährigen Kindes, das mit dem Fahrrad eine Fußgängerin anfährt.

Amtlicher Leitsatz:

Einem altersgerecht entwickeltem achtjährigem Kind, das bereits seit seinem fünften Lebensjahr im Straßenverkehr Fahrrad fährt, muss bewusst sein, dass eine länger andauernde Vorwärtsfahrt mit dem Fahrrad, während der Kopf rückwärtsgewandt und damit das Blickfeld vom Fahrweg abgewandt ist, gefahrenträchtig ist. 

Urteil frei zugänglich