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OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2020 – 10 UF 16/20

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2020 – 10 UF 16/20

Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde gegen die Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen zu einer Herausgabeanordnung.

Amtlicher Leitsatz:

Die sofortige Beschwerde nach § 87 Abs. 4 FamFG eröffnet lediglich die Überprüfung der vom Amtsgericht angeordneten Vollstreckungsmaßnahmen. Zur Einheitlichkeit des zunächst mündlich, dann schriftlich bekannt gegebenen Beschlusses (§ 41 FamFG) (...).

Beschluss frei zugänglich