Leitsätze der JurOnlineRep-Redaktion:
1. Erwirbt eine Person alle Anteile einer GbR, erlischt diese. Das verbliebene Vermögen geht in das Alleineigentum des einzigen Gesellschafters über.
2. Wird namens einer nicht mehr bestehenden GbR Klage erhoben, kommt eine Rubrumsberichtigung in Betracht, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der nicht mehr bestehenden GbR Klage erheben wollte.
3. Irrt sich die Klägerin nicht nur in der Bezeichnung, sondern in der Auswahl der richtigen Beklagten, kommt eine Rubrumsberichtigung nicht in Betracht.
4. Der Antrag auf Parteiänderung nur für den Fall, dass das Gericht eine Rubrumsberichtigung für unzulässig erachtet, stellt eine unzulässige bedingte Klageänderung dar.