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LSG Celle, Urteil vom 28.01.2021 – L 10 VE 11/16

LSG Celle, Urteil vom 28.01.2021 – L 10 VE 11/16

Entschädigung für Impfschäden nur bei medizinisch nachgewiesenem Zusammenhang.

Aus der Pressemitteilung:

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Impfschaden nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen ist. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reicht für einen Entschädigungsanspruch nicht aus.

Pressemitteilung vom 15.03.2021