Aus der Pressemitteilung:
Greift ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger an, kann das auch strafrechtliche Folgen haben, wie nun ein 24-jähirger Mann aus Quakenbrück vor dem Landgericht Osnabrück erfahren musste. Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte (...).