Leitsatz der Redaktion:
Werden gesundheitsschädliche Stoffe in einer frei zugänglichen Limonadenflasche gelagert, so werden Verkehrssicherungspflichten verletzt, welche einen Schemerzensgeldanspruch begründen.
Das versehentliche Trinken von Ammoniaklösung aus einer Limonadenflasche begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen denjenigen, der diese frei zugänglich lagert.
Leitsatz der Redaktion:
Werden gesundheitsschädliche Stoffe in einer frei zugänglichen Limonadenflasche gelagert, so werden Verkehrssicherungspflichten verletzt, welche einen Schemerzensgeldanspruch begründen.