Amtlicher Leitsatz:
Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert, kann dies eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung rechtfertigen.
Unzulässige Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung.
Amtlicher Leitsatz:
Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert, kann dies eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung rechtfertigen.