Leitsatz:
Urteil zu Lasten Renate Künasts, ausweislich dessen u.a. "Sondermüll" und "Schlampe" keine Diffamierung der Person seien, teilweise aufgehoben.
Beschimpfungen zu Lasten Renate Künast.
Leitsatz:
Urteil zu Lasten Renate Künasts, ausweislich dessen u.a. "Sondermüll" und "Schlampe" keine Diffamierung der Person seien, teilweise aufgehoben.