Redaktionelle Leitsätze:
- Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa dient dem allgemeinen Ziel die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Sie verpflichtet die EU-Staaten dazu, Maßnahmen für saubere Luft zu ergreifen.
- Die europäische Richtlinie verleiht dem Einzelnen hingegen keine Rechte, die zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen.
- Einzig müssen Einzelne das Recht haben von dem Behörden Maßnahmen zu erstreiten, z.B. dem Erlass eines Luftreinhaltungsplans. Außerdem könnten die Gerichte Zwangsgelder bei Pflichtverletzungen erlassen.