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BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 – BVerwG 8 CN 1.23

BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 – BVerwG 8 CN 1.23

Es besteht keine Verpflichtung einer Kommune zum Weiterbetrieb einer öffentlichen Einrichtung.

Amtlicher Leitsatz:

Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt sich für die Gemeinden keine Pflicht, bestimmte Aufgaben der freiwilligen Selbstverwaltung zu übernehmen oder fortzuführen.

Urteil frei zugänglich.