BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 – 1 C 27.19

Ableitung eines Aufenthaltsrechts nach Art. 21 AEUV von Unionsbürgerkind.

Aus der Pressemitteilung:

Dem drittstaatsangehörigen Elternteil eines Kindes, das die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt, kann ein vom Kind abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV (Freizügigkeitsrecht) nur zustehen, wenn das Kind ein eigenes - und nicht nur vom anderen (Unionsbürger-)Elternteil abgeleitetes - Freizügigkeitsrecht im Aufnahmemitgliedstaat hat.

Pressemitteilung Nr. 52/2020