BVerwG, Urteil vom 19.12.2019 – 7 C 28.18

Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im Immissionsschutzrecht klagen.

Amtlicher Leitsatz:

Umweltschutzvereinigungen sind befugt, immissionsschutzrechtliche Entscheidungen, mit denen die Frist zur Errichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage verlängert wird, vor Gericht anzufechten.

Pressemitteilung Nr. 96/2019 vom 19.12.2019