BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 – 10 C 16.19

Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen individuelle Informationsansprüche aus.

Amtlicher Leitsatz:

Die Regelungen des Parteiengesetzes über die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien und die Berichtspflichten des Bundestagspräsidenten schließen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus.

Pressemitteilung Nr. 30/2020 vom 17.06.2020