BVerwG, Urteil vom 12.09.2019 – 8 C 7.18

Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt.

Unter Widerrufsvorbehalt erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen dürfen wegen einer Gesetzesänderung, die keine Ausnahmen mehr zulässt, widerrufen werden.

Pressemitteilung Nr. 64/2019 vom 12.09.2019