BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 3 C 8.17

Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich.

Amtlicher Leitsatz:

Eine ausgebildete Logopädin kann eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen.

Pressemitteilung Nr. 72/2019 vom 10.10.2019