Redaktionelle Leitsätze:
- Es dürfen zwar auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, aber ihr Schutz darf nicht dazu führen, dass stattliche Einrichtung gegen öffentliche Kritik, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gewährleistet werden soll, abgeschirmt werden.
- Das Gewicht des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.