Redaktionelle Leitsätze:
- Unter die Forschungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG fällt die Erhebung und Vertraulichkeit von Daten im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsprojekte.
- Die staatlich erzwungene Preisgabe von Forschungsdaten hebt diese Vertraulichkeit auf und erschwer die Forschungen. Vor allem wenn, wie das in diesem Fall betroffene kriminologische Forschungsprojekt, auf vertrauliche Datenerhebung angewiesen ist.